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Einführung in die Standards

Die Standards sind der Leitfaden der Unternehmenspolitik und für die gesetzlichen Anforderungen, denen unsere Geschäftstätigkeit überall auf der Welt unterliegt. Die Standards beschreiben nicht jedes Detail aller Gesetze, aller Verordnungen oder jeder Unternehmenspolitik, die für Sie gelten könnten. Detaillierte Informationen zu Richtlinien und Prozeduren erhalten Sie im Cephalon Intranet. Global Compliance oder Ihr Vorgesetzter kann Sie ebenfalls beraten.

Die Standards gelten für alle Angestellten von Cephalon, Voll- und Teilzeitmitarbeiter und für jeden Verkäufer, Vertreter oder Berater, während sie für Cephalon arbeiten oder Cephalon vertreten, wo es gesetzlich zulässig ist. Die Standards gelten unabhängig davon, in welchem Land Sie arbeiten. Die Anwendung der Standards kann jedoch in den verschiedenen Ländern aufgrund örtlicher Geschäftspraktiken oder wegen des Erfordernisses, örtliche Gesetze und Verordnungen einhalten zu müssen, unterschiedlich sein. Wenn Sie sich darüber im Unklaren sind, wie und ob die Standards gelten, sollten Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder an Global Compliance wenden.

Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, sich mit allen Gesetzen und Verordnungen sowie der Unternehmenspolitik und den Unternehmensprozeduren vertraut zu machen, die für ihre oder seine Aufgabe Anwendung finden. Sie sind dafür verantwortlich, um Rat zu fragen, wo Sie ihn benötigen, Bedenken vorzutragen und vermutete oder bekannte Übertretungen von Gesetzen oder der Unternehmenspolitik mitzuteilen. Es gibt viele Unternehmenseinrichtungen, die Ihnen helfen können, einschließlich Ihres unmittelbaren Vorgesetzten oder eines anderen Vorgesetzten, Global Compliance und The Hotline.

Der Verzicht auf einzelne Punkte der in den Standards zusammengefassten Unternehmenspolitik gilt als Ausnahme und wird nur unter besonderen Umständen gewährt. In keinem Falle wird ein Verzicht gewährt, wenn dadurch illegale oder unethische Praktiken zugelassen würden. Verzichtserklärungen für Mitarbeiter werden nur auf Anweisung von Global Compliance abgegeben. Verzichtserklärungen für leitende Angestellte können nur durch die Unternehmensführung und den Nominierungsausschuss des Vorstands auf eine Empfehlung des geschäftsführenden Vizepräsidenten und des Chief Compliance Officers hin abgegeben werden. Alle Verzichtserklärungen werden sofort offen gelegt, wie es gesetzlich oder per Verordnung und entsprechend den örtlichen Börsenbestimmungen erforderlich ist.

 
 
 
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